Achtung: Am 31.12.2015 endete in Niedersachsen die Übergangsfrist zur Ausstattung mit Rauchmeldern. D.h. das spätestens zu diesem Zeitpunkt alle Wohnungen und Häuser mit Rauchmeldern ausgerüstet sein müssen. Für Neubauten gilt diese Vorschrift schon seit 1.11.2012. Verantwortlich für den Einbau ist der Hausbesitzer bzw. der Vermieter. Rauchmelder werden für alle Schlafzimmer, alle Kinderzimmer und alle Flure, die als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dienen, vorgeschrieben. Im Optimalfall bringen Sie im eigenen Interesse einen Rauchmelder in jedem Raum Ihrer Wohnung an.

Also, wer noch nicht nachgerüstet hat: Im eigenen Interesse jetzt schnellstens reagieren.

Weitere Information en finden Sie unter: www.rauchmelderpflicht.net

   

Termine  

Sa. 10. Mai 14:30
Ausbildungsdienst

Sa. 17. Mai 14:00
Feuerwehrfest Kirchwehren

Mo. 19. Mai 00:00
Aufbau - Abbau Jfw-Jubiläum

Di. 20. Mai 00:00
Aufbau - Abbau Jfw-Jubiläum

Mi. 21. Mai 00:00
Aufbau - Abbau Jfw-Jubiläum

Do. 22. Mai 00:00
Aufbau - Abbau Jfw-Jubiläum

Fr. 23. Mai 00:00
Aufbau - Abbau Jfw-Jubiläum

Sa. 24. Mai 00:00
33 Jahre Jugendfeuerwehr

Sa. 24. Mai 00:00
Aufbau - Abbau Jfw-Jubiläum

So. 25. Mai 00:00
Aufbau - Abbau Jfw-Jubiläum

   
Aktive
Jugendfeuerwehr
Kinderfeuerwehr
   
   
   
   
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