Achtung: Am 31.12.2015 endete in Niedersachsen die Übergangsfrist zur Ausstattung mit Rauchmeldern. D.h. das spätestens zu diesem Zeitpunkt alle Wohnungen und Häuser mit Rauchmeldern ausgerüstet sein müssen. Für Neubauten gilt diese Vorschrift schon seit 1.11.2012. Verantwortlich für den Einbau ist der Hausbesitzer bzw. der Vermieter. Rauchmelder werden für alle Schlafzimmer, alle Kinderzimmer und alle Flure, die als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dienen, vorgeschrieben. Im Optimalfall bringen Sie im eigenen Interesse einen Rauchmelder in jedem Raum Ihrer Wohnung an.

Also, wer noch nicht nachgerüstet hat: Im eigenen Interesse jetzt schnellstens reagieren.

Weitere Information en finden Sie unter: www.rauchmelderpflicht.net

   

Termine  

Di. 30. Apr 19:30
Ausbildungsdienst

Sa. 25. Mai 15:45
Feuerwehrfest Almhorst

Fr. 31. Mai 18:00
90 Jahre Feuerwehr Lathwehren

Sa. 01. Jun 18:00
90 Jahre Feuerwehr Lathwehren

So. 02. Jun 18:00
90 Jahre Feuerwehr Lathwehren

Sa. 15. Jun 14:30
Ausbildungsdienst

   
Aktive
Jugendfeuerwehr
Kinderfeuerwehr
   
   
   
   
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